FAQs
Wie lange dauert ein Jobcoaching?
Ab der Bewilligung ist mit ca. einem halben Jahr zu rechnen. Ich komme ein bis zweimal pro Woche für etwa drei Stunden an den Arbeitsplatz und integriere mich in den Betrieb. (Siehe auch Ablauf eines JobcoachingsAP)
Wer übernimmt die Kosten?
Die Leistungen werden von der Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben getragen, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder GdB 30 mit einer sogenannten Gleichstellung vorliegt.
Wie beantrage ich ein Jobcoaching?
Das Jobcoaching wird in Zusammenarbeit mit dem Integrationsfachdienst in die Wege geleitet. Meist wird ein Jobcoach vom Integrationsfachdienst vorgeschlagen und ein Kennenlernen des Arbeitnehmers und Arbeitgebers organisiert. Wenn alle sich die Zusammenarbeit vorstellen können, stellt der Arbeitnehmer mit Unterstützung des IFD‘s den Antrag bei der Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben.
Gelangen meine Betriebsgeheimnissen nach außen?
Nein, alle Informationen unterliegen der Schweigepflicht.
Kann ich als Arbeitgeber ein Jobcoaching auch selbst zu finanzieren?
Ja, im Rahmen der Teamentwicklung oder Umstrukturierung entsteht manchmal der Bedarf einen Mitarbeiter besonders zu unterstützen. Für mehr Informationen nehmen Sie gern Kontakt zu mir auf.
Wo bin ich tätig?
In Düsseldorf und im Umkreis. Das Ruhrgebiet, der Kreis Mettmann das bergische Land sowie der Rhein-Kreis Neuss und Krefeld sind für mich gut erreichbar.
Sie möchten mich zuerst näher kennenlernen? Hier stelle ich mich vor.